1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen Vertrag zwischen Modellbau Schoeller und Auftraggeber.
Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Modellbau Schoeller und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Modellbau Schoeller diesen
Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Eigentumsvorbehalt

Von Modellbau Schoeller gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum von
Modellbau Schoeller, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Modellbau Schoeller
ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung
der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
Bei Stornierung der Gesamtleistung werden die bis dahin fertig erstellten Erzeugnisse mit dem Auftraggeber abgerechnet, jedoch mindestens eine Stornogebühr in Höhe von 10% der beauftragten Summe, zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.

4. Gewährleistung

Grundsätzlich fertigt Modellbau Schoeller immer nur Prototypen und Einzelstücke nach KUNDENWUNSCH, daraus ergibt sich automatisch,
dass Modellbau Schoeller in keinster Weise in irgendeiner Form für etwaige Folgeschäden durch das Modell oder spätere Mängel am Modell
etwas gewährleisten oder für etwas in Haftung genommen werden kann.
Für solche Garantie und Haftung hat der Klient / Kunde /Auftraggeber selbst zu sorgen. Wir sind keine Schreiner, die Stühle bauen und diese müssen 30 Jahre halten. In der Regel bauen wir Objekte und Muster, die einen „Messe-Auftritt“ halten müssen. Im Einzelfall kann eine längere Gewährleistung mit Modellbau Schoeller ausgehandelt werden, insbesondere Wartungs-, Nachlackier- und Reinigungs-Aufträge.
Ist eine von Modellbau Schoeller erbrachte Leistung direkt nach dessen Übergabe (Zeitraum maximal zwei Wochen) mangelhaft, kann der Auftraggeber nur unmittelbar nach Übergabe der Modelle Nacherfüllung verlangen.
Wird der Mangel durch die Nacherfüllung von Modellbau Schoeller nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung von Modellbau Schoeller mindern.
Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal sechs Monate.
Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden.
Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.
Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

5. Haftung

Grundsätzlich fertigt Modellbau Schoeller immer nur Prototypen und Einzelstücke nach KUNDENWUNSCH, daraus ergibt sich automatisch,
dass Modellbau Schoeller in keinster Weise in irgendeiner Form für etwaige Folgeschäden durch das Modell oder spätere Mängel am Modell
etwas gewährleisten oder für etwas in Haftung genommen werden kann.
Für solche Garantie und Haftung hat der Klient / Kunde /Auftraggeber selbst zu sorgen.
Die Haftung von Modellbau Schoeller für einen Schaden, ist ausgeschlossen,
wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht von Modellbau Schoeller zurückzuführen
ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten von Modellbau Schoeller zählt.

6. Brandschutz

Die von uns gefertigten Objekte, Muster, Messeaufbauten entsprechen grundsätzlich nicht irgendwelchen Brandschutzverordnungen in Gebäuden, auf Messen, oder sonstwo.

Das Brandverhalten der Objekte, Muster, Messeaufbauten muss -bei Bedarf- zwingend gesondert je nach Auftrag mit Modellbau Schoeller schriftlich festgelegt
bzw. ausgehandelt werden.
Dies hat oft eine andere Materialität der Modelle und dadurch bedingt höhere Preise zur Folge.

7. Rechnungen und Zahlungen

Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden.
Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.
Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen.
Die Forderung von Modellbau Schoeller nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen von Modellbau Schoeller,
für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und sichere Beurteilung
der Leistungen ermöglicht.
Bei Beauftragung wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des bestellten Gesamtauftrages per sofort fällig. Dazu erstellen wir eine Abschlags-Rechnung.
Bei Stornierung der Gesamtleistung, ob kurzfristig nach Auftragserteilung, oder zu einem späteren Zeitpunkt, werden
A.: die bis dahin fertig erstellten Erzeugnisse mit dem Auftraggeber abgerechnet, jedoch wird von uns
B.: mindestens eine Stornogebühr in Höhe von 10% der beauftragten Summe, zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.